- Handwerkszählung
- Totalerhebung bei den Betrieben und Unternehmen von selbstständigen Handwerkern im Abstand von acht bis zehn Jahren, beginnend 1994 nach § 4 HwStatG. H. erfolgte zuletzt 1995.- Aufgaben der H. (Gesetz vom 10.8.1976; BGBl I 2125): Darstellung der Bedeutung des Handwerks im Rahmen der Gesamtwirtschaft; Schaffung einer neuen Basis für die stichprobenweise Durchführung der vierteljährlichen Statistik über Beschäftigte und Umsatz im Handwerk; Leistung von Hilfsdiensten für den Aufbau einer Kartei im Produzierenden Gewerbe. Die H. ist Grundlage der ⇡ Handwerksstatistik.
Lexikon der Economics. 2013.