Handwerkszählung

Handwerkszählung
Totalerhebung bei den Betrieben und Unternehmen von selbstständigen Handwerkern im Abstand von acht bis zehn Jahren, beginnend 1994 nach § 4 HwStatG. H. erfolgte zuletzt 1995.
- Aufgaben der H. (Gesetz vom 10.8.1976; BGBl I 2125): Darstellung der Bedeutung des Handwerks im Rahmen der Gesamtwirtschaft; Schaffung einer neuen Basis für die stichprobenweise Durchführung der vierteljährlichen Statistik über Beschäftigte und Umsatz im Handwerk; Leistung von Hilfsdiensten für den Aufbau einer Kartei im Produzierenden Gewerbe. Die H. ist Grundlage der  Handwerksstatistik.

Lexikon der Economics. 2013.

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